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Gemeinschaftsarbeit

Neben der Gartenarbeit ist im Kleingartenverein auch das gemeinschaftliche Zusammenleben ein wichtiger Bestandteil.

 

Die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit ist für jeden Gartenpächter verpflichtend.

 

Im Jahr sind Arbeitsstunden festgelegt, die in der Gartensaison von April bis Oktober zu leisten sind. Für jede nicht geleistet Arbeitsstunde erheben wir einen Stundensatz, welche dem Gartenpächter in Rechnung gestellt wird.

 

Damit ersetzen wir fehlende Arbeitsleistung, die dann ggf. durch Fremdfirmen ausgeführt werden muss.

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